Partnerbedingungen
English versionVersion 2026-09-2
Diese Bedingungen gelten für alle, die mit einem Rabattcode oder Partnerlink für LivaGlow werben und dafür eine Provision erhalten. Die Zustimmung erfolgt im Partnerportal.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Yusuf Senel, Log-System Development, Von-Hünefeld-Str. 8, 40764 Langenfeld (Rheinland) („LivaGlow“, „wir“). Partner ist, wer von uns einen Zugang zum Partnerportal unter livaglow.de/partner erhalten und diesen Bedingungen zugestimmt hat.
Teilnehmen können ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland und Privatpersonen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind. Partner mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland nehmen wir derzeit nicht auf; der Partner bestätigt seine Ansässigkeit bei der Registrierung und teilt uns einen Wegzug unverzüglich mit.
Über die Aufnahme ins Programm entscheiden wir frei und ohne Begründung; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Partner ist zu keiner Werbetätigkeit verpflichtet und schuldet uns keinen Mindestumsatz; er entscheidet allein, ob, wann und wie er auf LivaGlow hinweist. Eine Exklusivität besteht nicht.
Das Partnerprogramm begründet kein Arbeits- oder Handelsvertreterverhältnis. Der Partner handelt selbstständig, ist in Zeit und Art seiner Tätigkeit frei und nicht berechtigt, uns zu vertreten oder Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
§ 2 Leistung des Partners
Der Partner erhält einen oder mehrere Rabattcodes und optional einen Partnerlink (livaglow.de/p/…). Er bewirbt damit nach eigenem Ermessen Produkte von LivaGlow, etwa auf seinen Social-Media-Kanälen, seiner Website oder in seinem Newsletter.
Werbung ist als solche zu kennzeichnen, soweit gesetzlich vorgeschrieben (insbesondere § 5a UWG, § 22 MStV, § 6 TMG bzw. DDG). Unzulässig sind irreführende Angaben zu Produkt, Preis oder Lieferzeit, unerbetene Werbung (Spam), Markenbieten auf „LivaGlow“ in Suchmaschinen sowie die Verwendung des Codes auf Gutschein- und Rabattportalen ohne unsere Zustimmung.
Bestellungen des Partners selbst oder von Personen seines Haushalts mit dem eigenen Code lösen keine Provision aus.
LivaGlow ist eine Marke für Geschenke an Familie, Freunde und Kolleginnen. Der Partner darf Code, Link oder Produkte von LivaGlow nicht in einem Umfeld einsetzen und nicht mit Inhalten verbinden, die rechtswidrig, jugendgefährdend, pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, hasserfüllt, verleumderisch oder verschwörungstheoretisch sind, die politisch oder religiös extreme Positionen vertreten oder die auf andere Weise geeignet sind, den Ruf von LivaGlow zu beschädigen. Dasselbe gilt für Kanäle, die sich überwiegend an Minderjährige richten. Ob ein Umfeld darunter fällt, beurteilen wir nach vernünftigem Ermessen.
§ 3 Provision
Die Provision wird je Partner vereinbart und im Partnerportal angezeigt: entweder als Prozentsatz des Warenwerts einer Bestellung (Preis der Tassen nach Rabatten, ohne Versandkosten) oder als fester Betrag je bezahlter Bestellung.
Provision entsteht für jede Bestellung, bei der im Warenkorb ein dem Partner zugeordneter Code eingelöst wurde und die bezahlt ist. Storniert oder erstattet der Kunde die Bestellung, entfällt die Provision; bereits ausgezahlte Provision für solche Bestellungen wird mit der nächsten Auszahlung verrechnet.
Eine Bestellung gilt 14 Tage nach Zahlungseingang als auszahlbar („Wartefrist“). Bis dahin wird die Provision im Portal als „in Wartefrist“ geführt.
Wir können den Provisionssatz für die Zukunft ändern; der Partner wird darüber im Portal oder per E-Mail informiert. Für bereits entstandene Provisionen gilt der bisherige Satz.
§ 4 Abrechnung und Auszahlung
Ausgezahlt wird monatlich, jeweils zum 15. für den Vormonat, sofern der offene Saldo des Partners (auszahlbare Provision abzüglich bereits erfolgter Auszahlungen) mindestens 25,00 € beträgt. Kleinere Beträge werden in den nächsten Zeitraum übertragen. Bei Beendigung des Programms wird ein offener Saldo unabhängig von der Schwelle ausgezahlt.
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren: Wir erstellen zu jeder Auszahlung eine Gutschrift, die im Partnerportal einsehbar ist. Der Partner braucht keine eigene Rechnung zu stellen; widerspricht er einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt sie als anerkannt.
Log-System Development ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. In Gutschriften wird deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endbeträge. Ist der Partner selbst umsatzsteuerpflichtig, gibt er dies im Portal an (USt-IdNr. oder Steuernummer); die Gutschrift weist die Provision dann netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal auf den vom Partner im Portal hinterlegten Auszahlungsweg. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der Partner verantwortlich.
§ 5 Steuern und Gewerberecht
Provisionen sind Einnahmen des Partners. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, sie ordnungsgemäß zu versteuern und zu prüfen, ob für seine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung erforderlich ist. Wir führen keine Steuern oder Abgaben für den Partner ab und geben keine steuerliche Beratung.
§ 6 Kundendaten und Datenschutz
Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten von Kunden. Im Portal sieht er ausschließlich zusammengefasste Zahlen: Klicks, Anzahl der Bestellungen und Tassen, Warenwert, Kalendertag der Bestellung und seine Provision. Ein Anspruch auf weitergehende Auskünfte über Kunden besteht nicht.
Zur Durchführung des Partnerprogramms verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Umsatzsteuer-Status, Auszahlungsweg, Provisionsvereinbarung, Zustimmungszeitpunkt sowie Anmelde- und Auszahlungsdaten des Partners. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter „Partnerprogramm“.
§ 7 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
Die Teilnahme ist unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist per E-Mail beenden. Uns steht dieses Recht insbesondere zu, wenn Inhalte, Kanal oder Zielgruppe des Partners aus unserer Sicht nicht mehr zur Marke LivaGlow passen. Bis zur Beendigung entstandene Provisionen werden nach § 4 abgerechnet; ein offener Saldo wird unabhängig von der Auszahlungsschwelle ausgezahlt.
Bei einem Verstoß gegen § 2, insbesondere bei Spam, irreführender Werbung, Selbstbestellungen oder einem der dort genannten Inhalte, dürfen wir den Zugang und die Codes des Partners sofort sperren und die Teilnahme aus wichtigem Grund beenden (§ 314 BGB). Provisionen, die auf dem Verstoß beruhen, entfallen; davon nicht betroffene, bereits entstandene Provisionen werden ausgezahlt. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
Ein Ausgleichs- oder Abfindungsanspruch bei Beendigung besteht nicht, weil der Partner keinen Kundenstamm für uns aufbaut und zu keiner Tätigkeit verpflichtet ist.
§ 8 Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden im Portal oder per E-Mail mit. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; anderenfalls endet die Teilnahme mit Wirksamwerden der Änderung.
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Kontakt
Fragen zum Partnerprogramm: mail@livaglow.de. Verantwortlich ist Yusuf Senel, Log-System Development, Von-Hünefeld-Str. 8, 40764 Langenfeld (Rheinland). Impressum · Datenschutzerklärung